Einer Grundstücks- oder Immobilienbewertung kann eine Vielzahl an Anlässen zu Grunde liegen. Neben dem Immobilienkauf und -verkauf wird eine Bewertung unter anderem bei Erbschaften, Scheidungen, Schenkungen und Vermögensaufteilungen durchgeführt. Ein Verkehrswertgutachten bietet dem Eigentümer sowie den Behörden eine objektive Beurteilung des Marktwertes eines Grundstückes oder einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise als Sachverständige für Immobilienbewertung ermitteln wir für Sie eine objektive Einschätzung des tatsächlichen Wertes Ihrer bebauten oder unbebauten Immobilie. So erhalten Sie ein rechtssicheres und gerichtsverwertbares Gutachten zur Vorlage bei der Finanzbehörde, Ämtern und bei Gerichten. Wird im Erbschafts- oder Schenkungsfall durch ein Immobiliengutachten ein niedrigerer Wert einer Immobilie nachgewiesen, so ist dieser Wert maßgeblich und Sie können Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer einsparen. (vgl. §198 BewG)
Die Kosten für ein Gutachten orientiert sich nach dem vom Immobilien-Sachverständigen ermittelten Verkehrswert.
Zur Ermittlung des Verkehrswertes benötigen wir folgende Unterlagen:
Handelt es sich um Wohnungs- oder Teileigentum, benötigen wir zusätzlich:
Möchten Sie mehr erfahren?
E-Mail oder Anruf genügt: Tel.: 0172 / 753 222 5.
Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DEKRA Certification)