Gegengutachten

Gegengutachten können durch die Versicherung oder dem Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben werden. Diese sollen mögliche Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft oder unterschiedliche Ansichten über die Schadenhöhe fachlich darlegen. Wünscht ein Geschädigter oder eine Versicherung eine zweite Meinung bzw. eine Klarstellung des ersten Gutachtens, so kommt es häufig zu einem Gegengutachten.

 

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