Hinweise zur Immobilienprüfung

Feststellungen über Immobilie und Grundstück

Ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen sowie den Erkenntnissen der Ortsbegehung erfolgen alle Feststellungen über die Beschaffenheit und die tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie sowie des Grundstücks. Wenn vom Auftraggeber überlassen, werden die Flächen und Massen aus den Unterlagen entnommen und stichpunktartig geprüft. Oder überschlägig ermittelt. Es wird keine Prüfung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, einschließlich Genehmigungen, Auflagen, Abnahmen und ähnliches bezüglich des vorhandenen Bestandes sowie der Nutzung der baulichen Anlagen, durchgeführt.

 

Feststellung des Marktwertes

Auf Basis der von Ihnen bereitgestellten Unterlagen und Daten erfolgt die Marktwertschätzung. Dabei beruht die Feststellung des Marktwertes nicht auf einer Immobilienbewertung gemäß BauGB (§194). Der Marktwert wird in Anlehnung an die WertV und WertR überschlägig geschätzt. Es werden bei der Ortsbegehung keine Bauwerksöffnungen, Bodenuntersuchungen, Bauteilprüfungen, Baustoffprüfungen, Funktionsprüfung haustechnischer Anlagen (Heizung, Elektro, Wasserversorgung) oder Untersuchungen hinsichtlich der Standsicherheit des Wärme- und Schallschutzes durchgeführt. Ferner wird die Kontamination von Bauteilen und Baustoffen nicht geprüft. Es werden keine zerstörenden oder beschädigenden Untersuchungen durchgeführt. Die Angaben über nicht sichtbare Teile und Baustoffe beruhen ausschließlich auf den Aussagen und überlassenen Unterlagen des Auftraggebers oder von Dritten.

 

Alle Feststellungen basieren auf den Ergebnissen einer rein visuellen Untersuchung während der Ortbegehung!

 

Mehr dazu? Gerne!

Wir informieren und beraten Sie am Telefon unter der Rufnummer 0172 / 753 222 5.

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