Schadenbewertung/Gutachten

Schadensgutachten

Schäden an Bauwerken oder Bauteilen verlangen rasches und sachkundiges Handeln, damit Folgeschäden und erhebliche Folgekosten vermieden werden. Voraussetzungen für eine effektive Schadenregulierung ist eine zuverlässige analysierte Schadenursache damit eine realitätsgerechte Schadenhöhe bestimmt werden kann.

Aussagekräftige Gutachten schaffen Klarheit, damit entstandene Schäden effektiv reguliert und künftige Schäden vermieden werden können.

Bauabnahme

Durch die Bauabnahme einzelner Gewerke, oder ausgewählten Bauphasen (Baufortschritte) stellt der Gutachter der jeweiligen Ausführungsqualität fest.

So werden durch die Kontrolle und Abnahme, Fehler und Mängel rechtzeitig erkannt und können sofort behoben werden.

Das erspart kostspielige Reparaturen und einzelne Nachbesserungen reduzieren sich auf ein Minimum.

Instandhaltungsmanagement

Sicherheit für Ihr Renditeobjekt

Am Anfang einer Investition in Neubauimmobilien steht der Wunsch nach langfristigen Renditeerwartungen (ideal für Geldanleger in Wohnungen, Büros usw.)

Durch regelmäßige bautechnische Zusatzüberprüfungen behält Ihre Immobilie, ihre Werthaltigkeit.

Bei regelmäßigen Begehungen des Objekts von einem Gutachter, werden Instandhaltungs- und Gewährleistungsmängel am Gebäude, der Haustechnik sowie den Freiflächen erfasst und quantifiziert.

Gutachtenerstellung

  • Privatgutachten
  • Beweisgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Schiedsgutachten

Außergerichtliche Einigung – der Königsweg

Mediation (Vermittlung) statt Gerichtsprozesse

Die Ursachen für Schimmelpilz in Wohnräumen sind vielfältig. In vielen Fällen kann der Schimmelpilz mit recht einfachen Mitteln beseitigt und auf Dauer vermieden werden. Unsere Bemühungen konzentrieren sich darauf, das Problem zur Zufriedenheit des Mieters und Vermieters zu lösen, ohne dass es zum Gerichtsverfahren kommt. Letzteres bereitet nicht nur viel Stress, es kostet auch meist viel Geld.

Das Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten hat das Ziel eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Es wird von beiden Parteien gemeinsam beauftragt. Der Auftrag beinhaltet die Beweisfragen und die Kriterien Beantwortung. Der Schiedsspruch des Gutachters ist für beide Parteien bindend und kann auch gerichtlich nicht angefochten werden.